Bildungsurlaub
Video zum Thema Bildungsurlaub vom ZDF
Quellen: www.dgb.de, www.zdf.de, www.asana.com
Der Bildungsurlaub ist der gesetzliche Anspruch von Arbeitnehmern auf eine Weiterbildung während der Arbeitszeiten. In dieser Zeit können Sie Kurse oder Seminare besuchen, auch solche, die nicht in Verbindung zu Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen. Sie bekommen hier weiterhin den normalen Gehalt ausbezahlt.
Bildungsurlaub (auch genannt Bildungszeit oder Bildungsfreistellung) ist der gesetzliche Anspruch für Angestellte auf bezahlten Sonderurlaub für Weiterbildungen, die als “Bildungsurlaub” anerkannt sind.
Im Prinzip haben alle Arbeitnehmer Anspruch, egal ob Voll- oder Teilzeit, Minijob oder Heimarbeit und Home Office. Aber: für Beamte, Richter, Auszubildende gelten teils Sonderregeln.
Sind Sie Student in, Hausfrau oder -mann, oder Rentner in, hilft Ihnen eine solche Freistellung natürlich nicht. Gleichwohl sind Sie als Seminarteilnehmer in praktisch immer willkommen.
Je nach Bundesland stehen einem zwischen fünf und sieben Tage pro Jahr zur Verfügung.
In der folgenden Liste finden Sie eine Übersicht über all jene Bundesländer, in denen Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsfreistellung haben:
Baden-Württemberg: 5 Tage pro Jahr
Berlin: 10 Tage in 2 Jahren
Brandenburg: 10 Tage in 2 Jahren
Bremen: 10 Tage in 2 Jahren
Hamburg: 10 Tage in 2 Jahren
Hessen: 10 Tage in 2 Jahren
Mecklenburg-Vorpommern: 5 Tage pro Jahr
Niedersachsen: 10 Tage in 2 Jahren
Rheinland-Pfalz: 10 Tage in 2 Jahren
Saarland: 6 Tage pro Jahr
Sachsen-Anhalt: 14 Tage in 2 Jahren
Schleswig-Holstein: 10 Tage in 2 Jahren
Thüringen: 5 Tage pro Jahr
In 14 von 16 Bundesländern gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub für Arbeitnehmer.
Bayern und Sachsen sind derzeit die beiden einzigen Bundesländer, in denen es keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub gibt.
Entscheidend ist, dass der Arbeitsplatz (nicht der Wohnort) in einem Bundesland mit Bildungsurlaubsgesetz liegt -also nicht in Bayern oder Sachsen?
- Informiere dich darüber, ob und welchen Anspruch du auf Bildungsurlaub hast und informiere dich über
Seminarangebote. - Wähle ein passendes Seminar bzw. einen passenden Kurs für deinen Bildungsurlaub bei einem für
Bildungsurlaub zertifizierten Anbieter aus und melde dich an. - Der Veranstalter des Bildungsurlaubs-Seminars sendet dir dann in der Regel Informationsmaterial zum Seminar
sowie Unterlagen für die Beantragung des Bildungsurlaubs zu, mit denen du den Bildungsurlaub bei deinem
Arbeitgeber beantragen kannst. - Beantrage den Bildungsurlaub möglichst frühzeitig bei deinem Arbeitgeber und beachte dabei die geltenden
Fristen. In der Regel muss der Antrag 4 bis 9 Wochen vor Beginn bei dem oder der Arbeitgeber eingereicht
werden. Hat der Arbeitgeber etwa drei oder vier Wochen nach Antragstellung nicht reagiert, gilt der
Bildungsurlaub in den meisten Bundesländern als genehmigt.
atsächlich kann ein Antrag auf Bildungsurlaub vom Arbeitgeber auch abgelehnt werden. Zum Beispiel aus betrieblichen Gründen, wenn schon zu viele andere Kollegen im selben Zeitraum Urlaub haben oder wenn schon eine bestimmte Anzahl an Kollegen im selben Jahr Bildungsurlaub genommen hat. Abgelehnt werden kann der Bildungsurlaub auch dann, wenn gerade ein hoher Krankenstand im Betrieb vorherrschend ist. Natürlich spielen auch die Fristen eine Rolle, es ist immer wichtig, den Bildungsurlaub oder die Bildungszeit fristgerecht zu beantragen (4-9 Wochen vor Beginn)- ansonsten kann der Arbeitgeber auch ablehnen.
Wenn ein Antrag abgelehnt wurde, dann beantragen Sie im Folgejahr erneut Bildungsurlaub – beim zweiten Mal kann der Arbeitgeber nicht schon wieder ablehnen.
Während des Bildungsurlaubs zahlt der Arbeitgeber den Lohn bzw. das Gehalt weiter, wie bei einem regulären Urlaub. Die Kursgebühren, Ausgaben für Lehrmittel sowie Kosten für Fahrten und Unterkunft übernimmt er nicht. Diese müssen die Arbeitnehmer selber tragen. Sie können die Ausgaben jedoch in der Steuererklärung geltend machen.
Die oben genannten Regelungen gelten für normale Angestellte, jedoch gibt es noch weitere Regelungen für Beamte und Auszubildende. Beamte haben beispielsweise nur in sechs Bundesländern Anspruch auf eine berufliche Weiterbildung:
Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen
Auch für Auszubildende gibt es entsprechende Einschränkungen, die Sie beachten sollten. Folgende Bundesländer geben Azubis das Recht auf einen Bildungsurlaub:
Baden-Württemberg: 5 Tage während der gesamten Ausbildung
Berlin: 10 Tage pro Jahr
Brandenburg: 5 Tage pro Jahr
Bremen: 5 Tage pro Jahr
Hamburg: 5 Tage pro Jahr
Hessen: 5 Tage pro Jahr
Mecklenburg-Vorpommern: 5 Tage während der gesamten Ausbildung
Nordrhein-Westfalen: 5 Tage während der gesamten Ausbildung
Rheinland-Pfalz: 3 Tage nach dem ersten Jahr
Saarland: 3 Tage pro Jahr
Sachsen-Anhalt: 5 Tage pro Jahr
Schleswig-Holstein: 5 Tage pro Jahr
Thüringen: 3 Tage pro Jahr